1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen werden Bestandteil jeglicher Art mit dem Anwender geschlossenen Verträge. Abweichungen aller Art, auch durch widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unsere Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.

4. Vertragsschluß
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung oder des Auftrags, spätestens jedoch mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung zustande.

5. Gefahrübergang bei Versendung
Der Versand gekaufter oder reparierter Waren erfolgt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf die Gefahr des Bestellers. Ein Versand zum Verwender erfolgt auf die Gefahr des Versenders.

6. Preise und Zahlung
Ist eine Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach vier Monaten oder länger nach Vertragsabschluß möglich, können statt der vereinbarten auch die am Tage der Lieferung geltenden Preise verrechnet werden. Zahlungsansprüche des Verwenders sind grundsätzlich mit Rechnungsstellung fällig, falls nicht schriftlich ein anderer Zahlungsmodus vereinbart wurde.
Eine Zahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Verwender über das Geld frei verfügen kann.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung von Geldansprüchen ist nur bezüglich rechtskräftig festgestellt oder unbestrittener Forderungen zulässig. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sofern es nicht aus demselben konkreten Vertragsverhältnis stammt.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware ( entsprechend auch Konzept)  bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher noch offener Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verwenders. Eine Bearbeitung oder Verbindung von noch im Eigentum des Verwenders stehender Ware (Konzept)  mit anderen erfolgt für diesen als Hersteller und führt somit nicht zum Eigentumsverlust. Es entstehen dem Verwender hierdurch keine Verpflichtungen.

9. Garantie- und Gewährleistung
1. Der Käufer von neuen Waren hat diese nach Empfang unverzüglich hinsichtlich Menge, Beschaffenheit und zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und solche, die der Käufer erkannt hat, sind dem Verkäufer innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen, andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche. Verschleißerscheinungen sowie Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs unterliegen nicht der Gewährleistung. Hierbei sind Reparaturversuche seitens des Käufers eingeschlossen. Rückgängigmachung des Vertrages sowie Herabsetzung des Kaufpreises kann der Käufer bei Vorliegen einer berechtigten Beanstandung nur Verlangen, sofern eine Nachbesserung erfolglos geblieben ist und eine Ersatzteillieferung nicht erfolgt ist. Auch für Schadensersatzansprüche, die aus den Folgen eines Mangels entstehen, gilt die Verjährungsfrist von sechs Monaten im Sinne des  §477 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Gebrauchte Waren werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.

10. Rücktritt
Bei vom Verwender nicht zu vertretenden Lieferhindernissen von einer Dauer von mehr als sechs Wochen sind beide Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Desweiteren ist der Verwender zum Rücktritt berechtigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine die Zahlung seine Verpflichtungen gefährdende Verschlechterung eintritt, es sei denn, dieser leistet zuerst oder bietet Sicherheitsleistung an.

11. Annahmeverzug
Der Verwender kann im Falle der Verweigerung der Annahme der vereinbarungsgemäß angebotenen Ware Ersatz der Mehrkosten vom Käufer verlangen, die ihm durch das erfolglose Angebot entstanden sind. Vereinbarte Lieferfristen werden durch einen Annahmeverzug ungültig und bedürfen einer erneuten Vereinbarung.

12. Ersetzungsbefugnis
Der Verwender ist berechtigt, bei fristgebundenen Lieferungen im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung zur Einhaltung des Vertrages geeigneten Ersatz zu stellen. Für verschuldete Schäden, die an den Leihgeräten bis zu endgültigen Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware entstehen, haftet der Entleiher.

13. Datensicherung und Wartungsverträge
Für die ordnungsgemäße Durchführung und Verwendbarkeit der Datensicherungen ist allein der Kunde verantwortlich. Es obliegt dem Kunden, vor jeglichen Arbeiten des Verwenders an seiner Anlage eine Datensicherung durchzuführen. Der Verwender haftet nicht für Schäden, die aus mangelhafter Datensicherung entstehen. Wartungsverträge umfassen sämtliche Dienstleistungen, die für den Erhalt des Betriebs der Computeranlage notwendig sind. Hardware außerhalb der vom Hersteller gewährten Garantie ist hierin nicht enthalten.

14. Haftung
Für die Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten, einschließlich vor- und nebenvertraglicher Pflichten, wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch der Vertreter und Erfüllungsgehilfen gehaftet.

15. Erfüllungort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Verwenders ist Heek.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus einer Geschäftsbeziehung mit einem Vollkaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Geschäftssitz des Verwenders.