1.
Geltungsbereich
Nachstehende
Bedingungen werden Bestandteil jeglicher Art mit dem Anwender geschlossenen
Verträge. Abweichungen aller Art, auch durch widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners, bedürfen der Schriftform.
2.
Angebot und Bestellung
Unsere
Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und
Lieferfristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle
vorbehalten.
3.
Patent- und Urheberrechte
An
Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung
ebenfalls untersagt. Auf unsere Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
4. Vertragsschluß
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der
Bestellung oder des Auftrags, spätestens jedoch mit der Annahme der von uns
angebotenen Leistung zustande.
5. Gefahrübergang bei Versendung
Der Versand gekaufter oder reparierter Waren erfolgt ab dem Zeitpunkt
der Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder
Anstalt auf die Gefahr des Bestellers. Ein Versand zum Verwender erfolgt auf die
Gefahr des Versenders.
6. Preise und Zahlung
Ist eine Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, erst nach vier Monaten oder länger nach Vertragsabschluß möglich,
können statt der vereinbarten auch die am Tage der Lieferung geltenden Preise
verrechnet werden. Zahlungsansprüche des Verwenders sind grundsätzlich mit
Rechnungsstellung fällig, falls nicht schriftlich ein anderer Zahlungsmodus
vereinbart wurde.
Eine Zahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Verwender über das Geld frei
verfügen kann.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung von Geldansprüchen ist nur bezüglich rechtskräftig
festgestellt oder unbestrittener Forderungen zulässig. Der Vertragspartner
verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sofern es nicht
aus demselben konkreten Vertragsverhältnis stammt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware ( entsprechend auch Konzept) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher
noch offener Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum
des Verwenders. Eine Bearbeitung oder Verbindung von noch im Eigentum des
Verwenders stehender Ware (Konzept) mit anderen erfolgt für diesen als Hersteller und führt
somit nicht zum Eigentumsverlust. Es entstehen dem Verwender hierdurch keine
Verpflichtungen.
9. Garantie- und Gewährleistung
1. Der Käufer von neuen Waren hat diese nach Empfang unverzüglich
hinsichtlich Menge, Beschaffenheit und zugesicherter Eigenschaften zu
untersuchen. Offensichtliche Mängel und solche, die der Käufer erkannt hat,
sind dem Verkäufer innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen, andernfalls
entfallen Gewährleistungsansprüche. Verschleißerscheinungen sowie Mängel
infolge unsachgemäßen Gebrauchs unterliegen nicht der Gewährleistung. Hierbei
sind Reparaturversuche seitens des Käufers eingeschlossen. Rückgängigmachung
des Vertrages sowie Herabsetzung des Kaufpreises kann der Käufer bei Vorliegen
einer berechtigten Beanstandung nur Verlangen, sofern eine Nachbesserung
erfolglos geblieben ist und eine Ersatzteillieferung nicht erfolgt ist. Auch für
Schadensersatzansprüche, die aus den Folgen eines Mangels entstehen, gilt die
Verjährungsfrist von sechs Monaten im Sinne des §477 des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
2. Gebrauchte Waren werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
10. Rücktritt
Bei vom Verwender nicht zu vertretenden Lieferhindernissen von einer
Dauer von mehr als sechs Wochen sind beide Vertragspartner zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Desweiteren ist der Verwender zum Rücktritt berechtigt,
wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine die Zahlung seine
Verpflichtungen gefährdende Verschlechterung eintritt, es sei denn, dieser
leistet zuerst oder bietet Sicherheitsleistung an.
11. Annahmeverzug
Der Verwender kann im Falle der Verweigerung der Annahme der
vereinbarungsgemäß angebotenen Ware Ersatz der Mehrkosten vom Käufer
verlangen, die ihm durch das erfolglose Angebot entstanden sind. Vereinbarte
Lieferfristen werden durch einen Annahmeverzug ungültig und bedürfen einer
erneuten Vereinbarung.
12. Ersetzungsbefugnis
Der Verwender ist berechtigt, bei fristgebundenen Lieferungen im Falle
der Unmöglichkeit der Lieferung zur Einhaltung des Vertrages geeigneten Ersatz
zu stellen. Für verschuldete Schäden, die an den Leihgeräten bis zu endgültigen
Lieferung der vertraglich vereinbarten Ware entstehen, haftet der Entleiher.
13. Datensicherung und Wartungsverträge
Für die ordnungsgemäße Durchführung und Verwendbarkeit der
Datensicherungen ist allein der Kunde verantwortlich. Es obliegt dem Kunden, vor
jeglichen Arbeiten des Verwenders an seiner Anlage eine Datensicherung durchzuführen.
Der Verwender haftet nicht für Schäden, die aus mangelhafter Datensicherung
entstehen. Wartungsverträge umfassen sämtliche Dienstleistungen, die für den
Erhalt des Betriebs der Computeranlage notwendig sind. Hardware außerhalb der
vom Hersteller gewährten Garantie ist hierin nicht enthalten.
14. Haftung
Für die Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten, einschließlich
vor- und nebenvertraglicher Pflichten, wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
auch der Vertreter und Erfüllungsgehilfen gehaftet.
15. Erfüllungort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Verwenders ist Heek.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus einer Geschäftsbeziehung
mit einem Vollkaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder
einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Geschäftssitz des Verwenders.